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Sitzungen der Berliner Gesellschaft

für das Studium der neueren Sprachen.

85. Sitzung, am 15. September 1868. Herr Pröhle fuhr fort in seinen Mittheilungen aus der Gleimschen Bibliothek zu Halberstadt, welche für die Geschichte der deutschen Literatur des 18. Jahrhunderts von hoher Wichtigkeit ist. Er schilderte das Berliner Leben der Zeit von 1745 bis 1747, in welchem Gleim und E. v. Kleist sich bewegten, und stellte die Urtheile von Gleim und Uz über die deutsche Literatur jener Jahre zusammen, welche sehr ungünstig lauteten, während das Bestreben der Beurtheiler, sich selbst an französischen Mustern zu bilden, deutlich hervortrat. Aus der Zeit, da Gleim Secretair des alten Dessauers war, wurde eine charakteristische, dem Vortragenden erst jetzt bekannt gewordene Anekdote beigebracht. Herr Goldbeck las, nach einleitenden Bemerkungen über die Paralipomena der französischen Grammatik und über die täglich nothwendiger werdende Systematisirung des Unterrichtes in den neueren Sprachen, von der zum Theile die Zukunft der Realschule abhange, den ersten Abschnitt einer Untersuchung über den Subjonctif. Er unternahm aus einem einzigen durchgreifenden Princip heraus, mit Beseitigung des sogenannten Modus des Begehrens, eine systematische Anordnung der Regeln über den Subjonctif, vorläufig im Objectsatze, indem er die bisherigen Eintheilungsweisen der Grammatiker einer Kritik unterwarf und dann eine neue aufstellte, welche darauf beruht, dass auch in den Verben des Wollens und der Gemüthsbewegung Verben des Erkennens aufgewiesen werden.

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Herr Mahn erstattete ausführlichen Bericht über den reichen Ertrag, welcher den provençalischen Studien aus den Forschungen, die

der Stipendiat der Gesellschaft, Herr Grützmacher, in den italienischen Bibliotheken angestellt hat, theils schon erwachsen, theils in sicherer Aussicht stehe. Die Versammelten beschlossen sodann, im April 1864 den Geburtstag Shakspeare's festlich zu begehen, und zwar durch Vortrag und Festmahl und durch die Verkündigung einer Preisaufgabe, deren Honorirung aus dem Stipendienfonds erfolgen solle. ---

Auf Antrag des Vorstandes genehmigte hierauf die Gesellschaft folgende von Herrn Bollmann entworfene Statuten für das StipendienComité.

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Behufs des von der Gesellschaft für das Studium der neueren Sprachen alljährlich zu verleihenden Stipendiums erwählt dieselbe ein Comité, dem die Beschaffung und Verwendung der Mittel für den gedachten Zweck obliegenandi, boned Jodi

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Dies Comité besteht aus sechs Mitgliedern, von denen die Hälfte alljährlich ausscheidet, und zwar die ersten drei nach dem Loose, im nächsten Jahre die Folgenden. Die Mitglieder sind wieder wählbar, und zwar geschieht die Wahl in der letzten ordentlichen Jahressitzung.

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Das Comité erwählt in seiner ersten Jahressitzung, die zu diesem Zweck durch den Vorsitzenden des Vereins innerhalb der ersten vierzehn Tage des neuen Vereinsjahres berufen wird, nach Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben, welcher Letztere das Protokoll der Sitzungen zu führen hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

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Im Falle längerer Verhinderung beider Vorgesetzten lässt der Vorsitzende des Vereins durch die übrigen Comitémitglieder aus ihrer

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Mitte für die Dauer der Abwesenheit jener beiden einen interimistischen Vorsitzenden wählen.

Der Vorsitzende des Comité's beruft nach Bedürfniss die Sitzungen des Comité's, leitet dieselben und sorgt für die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

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Die Beschlüsse des Comité's gehen an den Vereinsvorstand. Bei Nichtübereinstimmung dieser beiden Körperschaften veranlasst der Vereinsvorsitzende eine gemeinsame Sitzung 'beider, um ein übereinstimmendes Resultat herbeizuführen. Dieses wird als formulirter Antrag in der nächsten Plenarsitzung der Gesellschaft zur Abstimmung ohne Discussion vorgelegt... chy mjut my ma

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In den vereinigten Sitzungen des Vorstandes und Comité's' führt der Vereinsvorsitzende, und als Stellvertreter der Vorsitzende des Comité's, den Vorsitz.

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§ 9.

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Der Vorstand sowie einzelne Vereinsmitglieder durch Vermittlung desselben haben das Recht, Anträge an das Comité zur Berathung zu stellen.

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Das Comité kann einzelne Personen, wegen besonderer Verdienste um die Stipendienangelegenheiten zu seinen Ehrenmitgliedern ernennen, Diese Ehrenmitglieder scheiden nicht aus, sie nehmen an der Discussion, doch nicht an der Abstimmung Theil.

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Das Comité hat die Pflicht, behufs Beschaffung der Mittel für das

Stipendium, öffentliche Vorträge aus dem Gebiete der neueren Sprachen halten zu lassen. Es wählt die Vortragenden aus und bestimmt die Reihenfolge derselben. In der letzten Sitzung des Kalenderjahres muss das vollständige Programm der Gesellschaft bekannt gemacht werden.

$12.

Die Vorträge finden in einem dazu zu beschaffenden öffentlichen Lokale von der Mitte Januar an wöchentlich einmal statt. Dieselben können in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache gehalten werden, und zwar an jedem Abende ein oder zwei Vorträge. Die Dauer des Einzelvortrages darf nicht eine Stunde, bei zweien nicht je 40 Minuten überschreiten. Zwischen zwei Vorträgen muss eine Pause von 10 Minuten stattfinden. ....

§ 13.

Die Preise der Billete normirt das Comité.

§ 14.

Bewerbungen um das Stipendium sind bei dem Vereinsvorsitzenden anzubringen, der dieselben zur Prüfung an das Comité gelangen lässt. Zu diesem Zwecke kann das Comité Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Resultate seiner Prüfung übermittelt das Comité dem Vorstande, der dieselben im Plenum des Vereins zur Abstimmung bringt. Die Verleihung des Stipendiums wird am Stiftungsfeste öffentlich bekannt gemacht. >

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§ 15.

Vorstand und Comité sind befugt, in vereinigter Sitzung in Zeiten, wo die Gesellschaft nicht berufen werden kann, ausnahmsweise im ganz besonderen Interesse einer wissenschaftlichen Forschung oder eines unvorhergesehenen Nothfalls einem Stipendiaten, soweit die vorhandenen Mittel reichen, einen Nachschuss zu gewähren; doch ist die nachträgliche Genehmigung der Gesellschaft dazu einzuholen.

Endlich legte der Vorsitzende der Versammlung den anliegenden neuesten Reisebericht des Herrn Dr. Grützmacher vor und es wurde

der Beschluss gefasst, dem Reisenden nachträglich eine weitere Summe von 200 Thalern aus dem Stipendienfonds zu bewilligen.

Vierter Bericht

an die Gesellschaft für das Studium der neueren Sprachen in Berlin über die in Italien befindlichen provençalischen Liederhandschriften.

10.

Rom, Anfang Juni 1863.

Den grössten Reichthum an provençalischen Liederhandschriften besitzt unter den Städten Italiens Rom, und hier vor Allem die unerschöpfliche Vaticanische Bibliothek, deren Benutzung leider noch immer mannigfachen Beschränkungen, zumal der Zeit, unterworfen ist. Von den fünf hier in Betracht kommenden Manuscripten zeichnet sich besonders eins, Nro. 5232, durch Werth und Umfang vor allen bisher untersuchten in hohem Grade aus; überhaupt dürfte ihm nur das von Modena den ersten Rang unter den italienischen vielleicht streitig machen. Dasselbe gehört ohne Zweifel noch der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts an, und befand sich früher im Besitze des Mag. Aloys Mocenigo, später in dem des Fulvius Ursinus, wie aus folgender der ersten Seite gegenüberstehenden Notiz hervorgeht.

„Il libro de poeti Prouenzali del Sor Aldo era tanto celebrato da lui, et dal Sor. Caualier Saluiati, che il Sor Aluise Mocenigo si mosse a uolerlo uedere, et conferire col suo, che hora si troua in potere del Sor Fuluio Orsino. et si trouo molto inferiore al suo et di diligenza et di copia di poesie: di poeti non mi ricordo, ma di poesie certo. Nella corretione non u'era comparatione, per quel poco di proua che se ne fece in alcuni uersi, et nelle uite de poeti scritte con rosso, le quali pareuano abbreuiare in alcuni luoghi. il volume ben è piu grosso per essere scritto di lettera condotta piu tosto Italiana che Francese o Prouenzale. et haec acta sunt presente me notario specialiter rogato dal Sor Mocenigo, nel portico da basso d'esso Sor Aldo, essendoui anco alcuni Bolognesi hospiti, uenuti alla scensa,"

Diese werthvolle Handschrift besteht aus 217 Pergamentblättern in gr. Folio, deren Seiten in je zwei Spalten getheilt und mit Linien versehen sind. Die Schrift, von demselben Charakter wie die des älteren Laurenzianischen Codex (condotta Italiana, wie die Notiz sagt), nur durch Striche über demi unterschieden, lässt an Sorgfalt und Deutlichkeit nichts vermissen. Die Verse sind nur durch einen Punkt

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