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es waren vom Spinnstoffgewerbe und der Bekleidungsindustrie abgenur die erwachsenen männlichen Arbeiter zu erheben gewesen. Trotz aller dieser Beschränkungen bleibt die Erhebung der erste große Versuch, die Lohneinkommensstatistik auf einen breiten volkswirtschaftlichen Boden zu stellen, der durch den an die Arbeitgeber gerichteten Fragebogen besonders zum Ausdruck kam.

Eine Betriebslohnstatistik ist im Grunde nur eine privatwirtschaftliche Geschäftsübersicht über die in einer Betriebsperiode ausgezahlten Lohnsummen nach Arbeiterkategorien; sie ist ein Betriebskostenproblem. Die allgemeine Lohnstatistik ist dagegen ein Bestandteil der Einkommensstatistik. Der an die Arbeitgeber in 1920 ausgegebene Fragebogen sammelte betriebsstatistisches Material, um es einkommensstatistisch darzustellen.

Dieser Fragebogen (siehe Seite 561) lautete folgendermaßen:

Aber auch der an die Arbeiter gerichtete Individualfragebogen zeigt die wirtschaftliche Betonung deutlich, indem außer den Personalien, leider ohne Erfragung der Berufsvorbildung, das Arbeitsverdienst folgendermaßen erfragt wurde:

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Die Individualkarte des Arbeiters war vom Arbeitgeber auszufüllen, weil angenommen wurde, daß er die Lohnangaben zutreffender machen könne als der Arbeiter, dagegen vom Arbeiter durch Unterschrift zu bestätigen, ein Verfahren, das wohl kaum zur Nachahmung anreizen dürfte.

Da es im Februar 1920 bereits um Inflationslöhne ging, die etwa bei dem 8-10 fachen der Vorkriegszeit lagen, so sind die Erhebungsergebnisse, die erst Anfang 1921 veröffentlicht werden konnten, niemals von praktischer Bedeutung geworden, denn inzwischen war die Inflation

I. Firma:

Fragebogen zur Lohnstatistik für Arbeiter.

Nummer des Betriebs:

II. a) Verkehrsübliche Bezeichnung der Art des Betriebs:

b) Zu welcher Reichsarbeitsgemeinschaft und zu welcher ihrer Untergruppen gehörig?.

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1. a) Regelmäßige wöchige Arbeitszeit im Betriebe bei voller Beschäftigung;

Stunden.

b) Falls die Arbeitszeit nicht in allen Betriebszweigen oder -abteilungen gleichmäßig war, nähere Angaben über die verschiedene Arbeitszeit in den verschiedenen Betriebszweigen oder -abteilungen:

(Sollte der Raum hier nicht ausreichen, so ist ein Ergänzungsblatt einzulegen.)

2. War die Arbeitszeit im Erhebungszeitraum aus besonderen Gründen (z. B. wegen Rohstoff- oder Kohlenmangels, Elementarereignissen u. dgl.) verkürzt ?

VI. Gesamtsumme der an sämtliche Arbeiter des Betriebs tatsächlich gezahlten Arbeitslöhne (einschl. aller laufenden Teuerungszulagen, der Versicherungspflichtbeiträge sowie der Aufschläge für Überstunden) während der Zeit vom 2. bis 29. Februar 1920: Pfg. Die Erhebung der Einzellöhne erfolgt auf besonderen Fragekarten für die einzelnen Arbeiter.

Mk.

VII. Welche Sonderleistungen werden den Arbeitern des Betriebs gewährt? (einmalige Wirtschaftsbeihilfen, freie Wohnung [mit Heizung und Beleuchtung], Mietbeihilfen, Heizmittel, Sonderzuschläge bei verkürzter Arbeitszeit, Zahlung des Unterschieds zwischen Krankengeld und Arbeitsverdienst u. dgl.)

(Möglichst genaue und eingehende Angaben erwünscht.)

VIII. 1. Bestehen Tarifverträge für Arbeiter? (ja oder nein) 2. Wenn ja: Für welche Berufe?

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auf das etwa 40-50 fache angewachsen. Aber der wirtschaftsstatistischeHintergrund und das ernste wirtschaftspolitische Ziel, sowie die grundliegende wirtschaftsstatistische Durchforschung des Lohneinkommens-problems erheben die Lohnerhebung von 1920 zu einem historischen Merkblatt in der Wirtschaftsstatistik.

Eine gute Lohnsätzestatistik der Gemeindearbeiter bietet die niederländische Zentralstatistik, die an jedes kommunale Werk besondere Fragebogen zur Materialgewinnung unmittelbar ausgibt. Von den städtischen Elektrizitätswerken sind Fragebogen für die Stundenlöhne von 12 Arbeitergruppen, und die normale Arbeitszeit pro Woche für die Arbeiter von 21 Jahren und darüber, von den städtischen Gaswerken für 15 Arbeitergruppen dieselben Fragen zu beantworten.

Ergänzend zur Lohnstatistik tritt die Einkommensteuerstatistik auf, wann und soweit sie berufsstatistisch verwertet wird. Leider wird um die Steuerstatistik ganz allgemein ein viel zu fester Gürtel gelegt,. der die volkswirtschaftliche Ausbeutung der steuerlichen Materialien nutzlos erschwert und vielfach unmöglich macht. Die gerade in der neuesten Zeit wieder besonders betonte Verschwiegenheit der Statistik gegenüber dem Steuermaterial hat statistisch aber gar keinen Sinn,. denn die Statistik ist an den Steuerzahlern als Personen überhaupt nicht interessiert.

Schließlich sei noch bemerkt, daß auch die Verbesserung des Arbeitseinkommens, vor allem durch gesteigerte Ausnutzung des einmal vorhandenen Arbeitseinkommens, wie es bis zu einem gewissen Grade die Wirtschaftsgenossenschaften versuchen (die Konsumvereine durch verbilligten Warenbezug; die Bauvereine durch verbilligte Mietwohnung) statistischer Beachtung wert ist, aber noch wenig in diesem Sinne gepflegt wird, während die Verbesserung des Arbeitseinkommens. durch zusätzliche Arbeit oder durch Erleichterung der bisherigen Arbeit, hauptsächlich landwirtschaftlicher Art, neuerdings beobachtet wird.

Ein besonders wertvolles Beispiel bietet die Reichssiedlungsstatistik; sie wird jährlich durchgeführt, um die Ergebnisse der Anwendung des Reichssiedlungsgesetzes von 1919 aufzuzeigen. In sechs. Nachweisungen, die die Kulturämter bzw. die Siedlungsgesellschaften usw. aufzumachen haben, wird der Erwerb von Land zum Zwecke der Besiedlung, die Gründung neuer Siedlerstellen, die Anliegersiedlung, die Besiedlung von Moor- und Ödland, die persönliche Lage der Siedler und die Beschaffung von Pachtland für landwirtschaftliche Arbeiter dargestellt.

Aber auch die Auffindung von allgemeinen Gesetzmäßigkeiten interessiert heute niemand mehr, nachdem Rodbertus mit seinem Satz

daß der Lohn der arbeitenden Klasse eine immer kleinere Quote des Nationalproduktes werde, nicht Recht behalten hat.

Aber sicher ist, daß der Druck auf die Löhne zeitweilig das Arbeitereinkommen in seiner Realkraft mindert, und daß hiermit Spannungen zwischen Produktionswert und Konsumkraft entstehen, die bis zu wirtschaftlichen, ja bis zu sozialen Krisen führen können, die vermeidbar sind.

§ 132. Die Gehaltsstatistik.

Gehalt ist ein Begriff mit zwei ganz verschiedenen Inhalten geworden; anfänglich nur der Betrag, den der im öffentlichen Dienst stehende Beamte jährlich von seinem Landesherrn bezog, um standesgemäß auftreten1) zu können, ist das,,Gehalt" allmählich jede Art von Besoldung an Personen geworden, die nicht einfache Lohnarbeiter sind. Während der Lohnbegriff sich von der einmaligen Vergütung einer geleisteten Arbeit, mit dem Nebengedanken jeder fehlenden sonstigen Verpflichtung des Lohnzahlenden an den Lohnempfänger, eben der Entlohnung, ableitet und langsam zum Existenzeinkommen aufsteigt, sowie den Lohnarbeiter durch Schaffung von Kündigungsfristen usw. immer mehr sichert, ist der Gehaltsbegriff eher einer rückläufigen Entwicklung unterworfen gewesen. Gehalt ist heute jedes an längere Kündigungsfristen, als die Lohnfristen, gebundene Einkommen.

Die Gehaltsstatistik ist demnach in der Hauptsache nur eine Statistik derjenigen Arbeitseinkommen, die nicht als Lohneinkommen im engeren Sinne des Wortes bezeichnet werden.

Über die Methoden der amtlichen Gehaltserhebung 2) im Deutschen Reich ist aus Anlaß einer Gehaltserhebung in 1920 manches vorgetragen worden.

Bei der Erhebung der Gehälter der Privatangestellten3) im Februar 1920 war für jeden einzelnen Angestellten, soweit er am Stichtage beschäftigt war und der Versicherungspflicht unterlag, eine Individualzählkarte auszufüllen, die das im Februar bezogene Gehalt einschl. aller Zulagen (Teuerungszulagen nannte man sie damals) enthielt.

Die Befragung schuf vorweg folgende vier Angestelltengruppen: kaufmännische Angestellte; technische Angestellte; Betriebsbeamte, Werkmeister und ähnliche Angestellte; Büroangestellte.

1) Es war ein Bindegeld, ein traitement, das neben dem eigenen, meistens landwirtschaftlichen Einkommen welches die eigentliche Existenz sicherte gezahlt wurde, und keine Entlohnung oder Vergütung.

2) D. Stat. Zentralbl. 1921, S. 51, Gehälter der Privatbeamten.

3) Wirtschaft und Statistik, 1920, Heft 4.

Der Arbeitgeber hatte für seine Angestellten nach folgendem Muster zu berichten (siehe Seite 565 u. 566):

Jeder Angestellte war demnach schon bei der Erhebung in eine dieser vier Gruppen einzutragen; innerhalb jeder Gruppe wurde die Bearbeitung unter Beachtung von Alter und Geschlecht nach Gehaltsklassen durchgeführt, die nach Gewerben, Ländern und Gemeinden getrennt, hergestellt wurden, sowie die Geschlechts- und eine Altersgruppierung nach bis 20 Jahren, 20-30 Jahren und über 30 Jahrenenthielt.

Auf Grund dieser Anlage der Erhebung der Gehälter der Angestellten im Februar 1920 war eine Durchschnittsgehaltberechnung nicht zu empfehlen; sie ist auch unterblieben. Wohl aber sind in dem gleichen Band 293 der Statistik des Deutschen Reichs, in dem auch die Lohnerhebung von 1920 dargestellt ist, die Gehaltsangaben nach Orten, Ländern und für das Reich gemacht worden.

Die groß angelegte Erhebung von 1920 gehört materiell der Vergangenheit an, denn sie fiel in ein wenn auch frühes Stadium der großen Markinflation, das außerdem, und zwar wegen der Inflation mit Lohnund Gehaltskämpfen angefüllt war; aber formell und prozessual haben die Behörden aus dieser Erhebung gelernt, und es wäre zu wünschen, daß die Erfahrungen hieraus baldigst für eine neue Lohn- und Gehaltserhebung verwertet würden1).

Aber auch die Gehälter der Beamten bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften und die Verteilung der Beamten nach Besoldungsgruppen brauchen eine statistische Darstellung. Es geht nicht an, daß möglichst immer nur die Gehaltsklassen-Schemata bekannt gegeben werden; man muß auch die Besetzung der Besoldungsgruppen und der Stufen in ihnen, sowie die wirklich als Gehalt gezahlten Beträge, mit und ohne Abzug der,,Lohnsteuer", aufzeigen dürfen.

Manches Mißverständnis, das aus der schematischen Anlage der Gehaltsklassen sich ergibt, würde verschwinden können, so besonders der Irrglaube an die große Zahl von Beamten in den oberen Gehaltsklassen 2), der aus den Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften gelegentlich hervortritt.

1) Es scheint, daß der Vorläufige Reichswirtschaftsrat sich ernsthaft mit den Vorarbeiten für eine Lohn- und Gehaltserhebung großen Stiles auf Vorschlag seines sozialpolitischen Ausschusses beschäftigt.

2) Es ist verdienstlich, daß das Statistische Jahrbuch für Bayern 1926, XVII. Jahrg., S. 557, die Besetzung der Besoldungsgruppen für das ganze Land (und im Vergleich mit 1914) zeigt. Zu den Besoldungsgruppen I-V gehören danach in 1926 in Bayern 28,1% der etatsmäßigen Beamtenstellen, zu den Besoldungsgruppen VI-IX 53,4%, zu den Gruppen X-XII 17,0%, zu XIII und in sog. Einzelgehältern 1,5%.

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