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Verbandsstube, Unfallverbandskästen (Sanitätskästen) auf dem Werke und entsprechend ausgebildete Arbeiter lassen die so wichtige Erstbehandlung bei Unfällen erst erfolgreich zu.

Ein sehr wichtiges Mittel gegen Verkehrsunfälle ist die Prüfung der Eignung zum Fahrer und die Nachprüfung derselben, wie die Wagen selbst schon geprüft und nachgeprüft werden.

Dr. med. et phil. W. Lustig fordert1):,,Die amtsärztliche Untersuchung der Kraftfahrzeugfahrer ist bis zum 60. Lebensjahre alle 5 Jahre, von da ab alle 3 Jahre zu wiederholen; Führer von Autoomnibussen sollen jedes Jahr untersucht werden.“

Dieser Satz wäre am besten als Zusatz zu § 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 in der Fassung vom 23 Juli 1923 anzubringen.

Es ist in der Tat merkwürdig, daß eine gesetzliche Handhabe für die Nachprüfung der Kraftfahrzeuge bereits besteht, nicht aber (§ 28 der Verordnung vom 5. Dezember 1925/28. Juli 1926) für die Nachprüfung der Eignung des Kraftwagenführers.

§ 110. Schluß.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die sozusagen zuverlässigsten Verkehrszählungen diejenigen sind, deren Zähleinheiten einen fahrplanmäßigen Weg machen, wo also nicht nur der Zählpunkt als Durchgangspunkt, sondern auch Abgangspunkt und Endpunkt der Fahrten vollkommen feststehen, und demgemäß der Durchgangspunkt als Zählungsort bis aufs letzte in seinem Verkehr nachgeprüft werden kann.

Das sind die Straßenbahnverkehrszählungen und die Zählungen der sonstigen an einen festen Fahrplan gebundenen Verkehrsmittel, Eisenbahn (z. B. Vorortverkehr), Personenschiffahrt, welche sich aber vom Straßenbahnverkehr dadurch unterscheiden, daß bei ihnen Verkehrszählungen an Durchgangspunkten gewöhnlich ausfallen, und nur Abgangsverkehr und Lande- oder Ankunftsverkehr gezählt werden2).

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Bewertung einer Verkehrszählung ist der Termin der Zählung, einmal was die Jahreszeit betrifft, dann was den Wochentag betrifft und drittens die

1) Zeitschrift für Medizinalbeamte und Krankenhausärzte, 1926. 2) Im großstädtischen Vorortverkehr haben jedoch auch schon wiederholt Besetzungszählungen an überlasteten Haltestellen stattgefunden, gerade wie beim Straßenbahnverkehr.

Tagesstunden bei Teiltagszählungen. So hat sich bei den Hallischen Verkehrszählungen1) deutlich gezeigt, daß am Sonntage die Zahl der mit Zugtieren bespannten Fuhrwerke stark sinkt, bis auf ein Zehntel des Verkehrs an durchschnittlichen Wochentagen zurückgeht, während der Kraftwagenverkehr an Sonntagen steigt, obgleich die Lastkraftwagen fast ganz ausfallen. Der bespannte Wagen ist eben zum großen Teil Lastwagen und unterliegt demgemäß den Sonntagsruhebestimmungen, gerade wie der Lastkraftwagen. Der Motorradverkehr und der Personenautoverkehr nehmen dagegen am Sonntag gewaltig zu; es ist hier der Erholungsverkehr, der die Fahrzeuge in Bewegung setzt. Wie ja auch am Sonntag, zumindest am Nachmittag, bei Vormittags-Sportfesten aber auch schon am Morgen, der Straßenbahnverkehr oft ungewöhnliche Verdichtung aufweist.

Nicht ermitteln kann man durch die üblichen Wagenverkehrszählungen die Inanspruchnahme des Straßenpflasters, da die Fahrtstrecke bei den bis jetzt üblichen städtischen Verkehrszählungen nicht feststellbar ist. Der Zähler überblickt nur wenige Dutzend Meter Straße; er hat das Fahrzeug beim Durchgang durch die Zählstelle zu notieren und hierauf seine ganze Aufmerksamkeit zu richten; er sieht nicht, woher das Fahrzeug kommt, an welcher Straßenecke es in die Beobachtungsstraße gelangt ist usw.; er kann nur den Durchgang durch den Zählpunkt angeben, was für den Wagenverkehr auch die Hauptsache ist.

Die auf festem Material (Schiene) fahrenden Verkehrsmittel, die Eisenbahnen und die Straßenbahnen, können auch ihre Fahrkilometer, die effektiv geleisteten Zugkilometer oder auch die Achsenkilometer usw. einwandfrei angeben, da die jeweils zurückgelegte Strecke genau bekannt ist. Die ohne feste Fahrbahn fahrenden Verkehrsmittel sind hierzu nicht in der Lage. Selbst wenn sie etwa einen Fahrplan innehalten, können nur annähernd richtige Angaben über die geleisteten Strecken gemacht werden.

Die Kraftfahrzeuge besitzen zwar häufig Streckenzähler; aber die die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zählenden Beamten haben keine Möglichkeit, die durchfahrene Strecke weder der Länge nach und noch weniger der Richtung nach zu notieren und zu prüfen. Wenn man die Fahrdammbelastung durch die Kraftfahrzeuge erfahren will, müßte man amtlich versiegelte Streckenzähler an ihnen anbringen und die gefahrenen Strecken, womöglich in Ver

1) Dargestellt in meiner Abhandlung,,Städtische Verkehrszählungen“ im Allgem. Statist. Archiv, München 1925.

bindung mit der beförderten Last (Gewicht) monatlich am Stationsort ablesen lassen, wie etwa der Elektrizitätsverbrauch in den Wohnungen durch Elektrizitätsmesser einwandfrei ablesbar ist.

Aber auch eine zu geringe Benutzung der Verkehrsmittel löst statistische Beobachtungswünsche aus.

Der Tarif bedeutet für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel beinahe alles; ein zu hoher Tarif hemmt die Benutzung, ein zu niedriger wieder macht die Verkehrsanstalt unrentabel, so daß sie sich langsam verschlechtern muß und ihren eigentlichen Zweck ebenfalls nicht mehr erfüllen kann. Der für Benutzer und Unternehmer richtige Tarif bildet sich gewöhnlich erst allmählich heraus.

Gerade deswegen sind bei jungen Verkehrsunternehmungen Verkehrszählungen von größter Bedeutung; aber auch die längst bestehenden und rentierlichen Unternehmungen sind auf möglichst fortlaufende Beobachtung des Verkehrs angewiesen.

Einmal ist die fortlaufende Beobachtung der Benutzung der Verkehrsmittel die beste Betriebskontrolle; und kaum eine Unternehmungsart braucht mehr Betriebsaufsicht als die der beweglichen Beförderungsmittel.

Weiter läßt allein die regelmäßige Beobachtung der Benutzung die unvermeidlichen Unregelmäßigkeiten oder zumindest das regelmäßige Auf und Ab, die periodisch wiederkehrende stärkere Besetzung der Verkehrsmittel usw. zahlenmäßig erkennen. Hierauf aber beruht die Anpassung der Verkehrsmittelzahl an den Verkehrsumfang; hierauf die Anhänglichkeit der Fahrgäste an die Fahrunternehmung, denn wer unbequem fährt, wird bei passender Gelegenheit das Verkehrsmittel wechseln und damit auch, wenn nötig, sein Fahrgeld einem anderen Unternehmer zahlen.

Der Einfluß von Tarifänderungen auf die Benutzung der betroffenen Strecken und Linien ist zwar bereits aus der Führung der Tourenbücher der Straßenbahnschaffner zu erkennen, aber seine richtige Darstellung ist eine statistische Aufgabe der Verwaltung und Voraussetzung für jede Tarifreform, die nicht bloß experimentellen Charakter haben soll.

Alle statistische Darstellung und statistische, wie außerstatistische Verwertung setzt eine übersichtliche tabellarische Aufbereitung der Zählergebnisse voraus.

Die tabellarische Aufbereitung der Beobachtungsergebnisse der Verkehrszählungen betrachten wir als notwendige Arbeit bei jeder Verkehrszählung; sie ist Aufgabe der amtlichen Statistik und sichert bei Durchführung der ganzen Aufbereitung durch letztere die

Objektivität der Erhebung am besten. Denn jede andere Behörde kann ein außerstatistisches Interesse an den Verkehrszählungen besitzen; die statistische Stelle bestimmt nicht. In der Objektivität der Ergebnisaufbereitung und Darstellung aber ruht eine der Grundstützen aller öffentlichen Erkenntnis.

Verkehrszählungen sind also einmal nötig und nützlich, zweitens aber nur wirklich voll verwertbar, wenn sie von statistischen Organen (als sog. ausgelöste Statistik) und möglichst periodisch durchgeführt werden.

Aus ihren Ergebnissen lassen sich letzten Endes auch Unterlagen für die Verteilung der Kosten der Straßenunterhaltung ableiten, so daß aus den Verkehrszählungen nicht bloß verkehrspolitische und verkehrstechnische, sondern auch finanzpolitische Folgerungen gezogen werden können.

Die Kraftfahrzeugsteuer dürfte in 1927 etwa 120 Millionen Goldmark erbringen; die Straßenerhaltungskosten aber beziffern sich auf etwa 270 Millionen RM. Es ist anzunehmen, daß bei einer vollen Abwälzung dieser Kosten auf die Kraftfahrzeuge der Kraftwagenverkehr zurückgeht. Auf jeden Fall würden periodische Zählpunktaufnahmen des Kraftwagenverkehrs über die Abnahme wie auch über die Zunahme des Verkehrs ausreichende Antwort geben.

C. Die übrige Verkehrsstatistik.

§ III. Eisenbahngüterverkehrsstatistik.

Der Güterverkehr auf den Eisenbahnen wird sehr eingehend beobachtet und entsprechend ausführlich dargestellt; die Geschäftsinteressen der Eisenbahnverwaltungen gehen mit den statistischen, also überragend volkswirtschaftlichen Fragen, des Eisenbahnverkehrs etwa parallel.

Die absoluten Betriebsergebnisse werden in Gütertonnen und für die beförderten Personen durch die Anzahl derselben ausgedrückt, außerdem in Personenkilometern und Tonnenkilometern. Man reiht diesen Angaben gewöhnlich die Daten über die finanziellen Ergebnisse an, zumindest durch Angabe der Einnahmen aus dem Personenverkehr und aus dem Güterverkehr.

Durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben ergibt sich schließlich der überall ersehnte Betriebsüberschuß, der unter Umständen sehr ansehnlich sein kann und aus dem z. B.

Deutschland einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag und dem Dawesplan zu erfüllen hat.

Die,,Statistik der Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen usw.“ ist früher im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten bearbeitet, und seit 1898 in Vierteljahrsheften, sowie jährlich, veröffentlicht worden.

Die Kleinbahnstatistik wurde vom Verein deutscher Straßenbahnund Kleinbahnverwaltungen geführt und in Ergänzungsheften der ,,Zeitschrift für Kleinbahnen" veröffentlicht, in 1904 aber mit der amtlichen Statistik des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vereinigt, während gleichzeitig das Reichs-Eisenbahnamt auf die Lieferung der Kleinbahnstatistik vom Verein deutscher Straßen- und Kleinbahnbahnverwaltungen verzichtete.

Die Eisenbahnstatistik wird von den Eisenbahnverwaltungen sonst selbst betrieben; in den meisten Ländern sind das private Unternehmer. In Deutschland hat sich auf Grund des Dawesplanes die Eisenbahn in eine Reichsbahn-AG. verwandelt, die das deutsche Eisenbahnnetz zentral, jedoch auf 39 Verkehrsbezirke verteilt, verwaltet und bewirtschaftet, die gegenwärtig folgende sind:

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7 Provinz Schleswig-Holstein (ohne Häfen zu 6 und 8)

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v.1)

11b Reg.-Bez. Hannover u. Hildesheim; Braunschweig usw.

Grenzmark Posen-Westpreußen

Stadt Breslau

12

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14

15

Provinz Niederschlesien (0. Breslau)

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