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Anbau derselben nirgends gedeihen. Hinzu kommt, daß der Absatz derselben längst nicht die Ausmaße der eigentlichen Nährfrüchte einnimmt, da sie großenteils Genußmittel oder Nahrungszusatz (wie verschiedene Gemüse) sind.

Offenbar als Ersatz für die im Sommer 1925 ausgefallene eidgenössische Betriebszählung hat in der Schweiz in 1926 eine eidgenössische Anbauerhebung, wohl auf Anregung des Schweizerischen Bauernsekretariats, stattgefunden, deren Ergebnisse mit der Anbauerhebung von 1905 hoffentlich bald verglichen werden können.

Die gesetzliche Unterlage wurde mit einer Erweiterung der in fünfjährlichen Abständen vorgeschriebenen Viehzählungen geschaffen, die in einer Verordnung des schweiz. Bundesrats vom 10. März 1926 zum Ausdruck kam.

Während die Viehzählung auf den 21. April 1926 angesetzt wurde, war als Stichtag für die Anbauerhebung der 9. Juni bestimmt, welcher Termin mit Rücksicht auf die Feldbestellung in der Schweiz kaum als zu früh bezeichnet werden darf.

Die in 1900 durchgeführte deutsche Bodenbenutzungserhebung war erstmalig mit einer Obstbaumzählung1) verbunden worden; letztere ist erst 1913 wiederholt worden, wobei außer den schon in 1900 erfragten Apfel-, Birnen-, Pflaumen- und Kirschbäumen auch die Aprikosen-, Pfirsich- und Walnußbäume erfaßt worden sind 2).

Alle anderen wichtigeren Abgrenzungen der landwirtschaftlichen Betriebsstatistik sind als Einleitung zu § 36 betr. andere agrarstatistische Betriebserhebungen vorgetragen worden.

§ 30. Der landwirtschaftliche Fragebogen.

Die landwirtschaftlichen Betriebe werden nach der vorweg gegebenen Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe gewöhnlich nach Betriebsgrößenklassen des Bodens aufgeteilt, z. B. unter 0,5 ha, 0,5 ha bis 2 ha, 2 ha bis 5 ha, 5 ha bis 20 ha, 20 ha bis 100 ha, 100 ha und mehr, was die Frage nach der Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Betriebszählungen bestimmt.

Diese Einteilung hat wegen ihrer Ursprünglichkeit erheblichen Wert für alle Vergleichsarbeit in der Agrarstatistik; und es gibt niemand, der sie ernsthaft ablehnt. Wohl aber ließ sich daneben noch manche andere Gliederung anwenden, z. B. nach dem Viehstande, nach den beschäftigten

1) Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, 1902, II.
2) Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, 1915, II.

Personen, nach der Bestellung der Felder usw. Doch haben alle weiteren Einteilungen den Nachteil, daß sie 1. eine Neuanschreibung der Zählblätter und 2. die Neuauslegung derselben nötig machen, was nur mit bedeutenden Opfern an Zeit und Geld durchzuführen ist.

Unter solchen Umständen ist es Aufgabe des gewissenhaften Statistikers, die Anschreibungs- und Auslegungsfragen vorweg festzustellen, damit - wenn nötig — mit Hilfe einer einfachen Zusatzkombination solche neuen Gesichtspunkte statistisch beleuchtet werden können.

Doch die erste Aufgabe ist es, den Inhalt des landwirtschaftlichen Betriebsfragebogens und seine formale Anlage festzulegen. Zu diesem Zwecke muß eine genaue Übersicht über die landwirtschaftliche Tätigkeit gewonnen werden, und zwar bei großen, landwirtschaftlich verschiedenen Ländern überall im Lande, wozu sich der Landwirt selbst nicht so gut eignet, wie der neutrale, aber landwirtschaftlich gut eingeführte, volkswirtschaftliche Statistiker. Ihm gelingt der Überblick, gerade bei beträchtlichen Verschiedenheiten in der praktischen Landwirtschaft, im allgemeinen sicher, wie es die Verhandlungen über den Inhalt und die Anlage der Fragebogen immer wieder beweisen.

So ist schon das erste landwirtschaftliche Fragenschema, das entgegen dem Vorschlag der amtlichen Statistik auf die landwirtschaftliche Unternehmung zielte, thematisch sehr reich ausgestattet gewesen.

Der landwirtschaftliche Fragebogen für die Betriebszählung 1882 enthielt folgende Fragen:

I. Gesamtfläche der Betriebe mit besonderer Angabe des Pachtlandes.

2. Kulturart des Bodens nach folgenden 3 Unterscheidungen
a) landwirtschaftlich benutzte Fläche (Acker, Gartenland,
Wiese, Fettweide, Obstgarten, Weinberg),

b) Holzland,

c) sonstige Flächen (Haus und Hofräume, unkultivierte Weide, Wege, Gewässer, Öd- und Unland).

3. Zur Haushaltung (Wirtschaft) gehöriger Nutzviehstand an Pferden, Stieren und Ochsen (einschließlich der Stier- und Ochsenkälber), Kühen (einschließlich der Kuhkälber), Schafen, Schweinen, Ziegen.

4. Maschinenverwendung, wobei im Erhebungsformular die erfragten Maschinen vollzählig aufzuführen waren (Dampfpflüge, Säemaschinen, Mähmaschinen, Dampfdreschmaschinen, andere Dreschmaschinen, stehende Dampfkessel mit oder ohne Triebwerk).

5. Teilnahme an der gemeinsamen Nutzung von ungeteilter Weide. Die zweite landwirtschaftliche Betriebszählung im Deutschen Reich hat am 14. Juni 1895 stattgefunden, gemäß dem Reichsgesetz vom 8. April 1895. Doch wurde dieses Mal eine Landwirtschaftskarte als landwirtschaftlicher Betriebsfragebogen getrennt von der Haushaltungsliste geführt.

Um eine feste Verbindung zwischen beiden Zählpapieren herzustellen, war jedoch jetzt mit mehr Berechtigung als in 1882 eine Frage nach landwirtschaftlicher Betätigung durch den Haushalt auf der Haushaltungsliste nötig.

Die 1895 er Landwirtschaftskarte (siehe dieselbe in Band 112 der Statistik des Deutschen Reiches, 1897) zeigte manche wichtige und wertvolle Verbesserung gegenüber den betriebsstatistischen Fragen von 1882.

Besitzverhältnis, Kulturart des Bodens, Viehstand und Maschinenbestand waren eingehender als bisher nachzuweisen. Neu sind die Nebengewerbe erfragt worden; und durch ,,die besonderen Fragen" über den Anbau von Zuckerrüben, Kartoffeln zu Brennereizwecken oder zur Stärkefabrikation, über etwaigen Milchhandel, Molkereibetrieb u. ä. ist hier manche Verfeinerung der landwirtschaftlichen Betriebsstatistik erzielt worden.

Leider wurde auch dieses Mal unter Verkennung der besonderen Bedeutung des landwirtschaftlichen Personals die Frage hiernach noch nicht gestellt. Selbst Präsident H. von Scheel vom Statistischen Reichsamt lehnte sie grundsätzlich als in den Antworten nicht zuverlässig und bei der Darstellung der Betriebe nach Flächengrößenklassen als unbrauchbar ab.

Erst die dritte landwirtschaftliche Betriebszählung im Deutschen Reich hat die Erfassung des Betriebspersonals vorgesehen, außerdem die Bestellung des Ackerlandes definiert und eine Unterscheidung nach Haupt- und Nebenberuf der Betriebsinhaber auf der Landwirtschaftskarte erreicht.

Diese dritte landwirtschaftliche Betriebszählung vom 15. Juni 1907 war auf das Reichsgesetz vom 25. März 1907 gestützt, das sich von den beiden Vorläufern nicht unterschied. Aber die Erhebung ging über den alten Rahmen beträchtlich hinaus, wie der auf Grund der vorstehenden Angaben mögliche Vergleich mit dem neuen Erhebungsformular (siehe dasselbe unten S. 123ff.) deutlich macht.

Endlich ist die Berufsstatistik der Betriebsstatistik bewußt gegenübergestellt. Im Vergleich hierzu sind einige technische Mängel, vor

allem die überstarke Anwendung von Tabellenvordrucken für die Eintragung, von geringer Wichtigkeit.

Daß Flächenangaben in verschiedenen Maßen gemacht werden durften, war ebenfalls unzweckmäßig. Die Umrechnung heimischer

Maße in Hektar gehört allein in die statistischen Bureaus.

Überhaupt hat die Landwirtschaftskarte von 1907 eines deutlich gezeigt: man soll den Ausfüllenden nicht zwingen, seine Wirklichkeit erst umzudenken, bevor er darüber Einträge macht, sondern ihm freien Spielraum lassen, seine Angaben als Antwort auf klar gestellte Fragen zu machen und möglichst nicht in ein Tabellenschema hineinzupressen.

Wenn andererseits die klare Frage nach der Höchstzahl der im Vorjahre beschäftigten Personen in abertausend von Fällen nicht beantwortet wurde, so liegt das bestimmt nicht am guten Willen oder mangelnden Verständnis, sondern daran, daß es in der Landwirtschaft mehrere Millionen Betriebe ohne,,Beschäftigte", nämlich gegen Entgelt beschäftigte, Personen gibt und die Familienangehörigen eben mitarbeiten, wo es nottut, ohne registriert zu werden.

Die Ausbeute der Erhebung ist nach den Tabellenschemata in Band 212 der Statistik des Deutschen Reiches vorgenommen worden.

Wie schwierig manchmal eine neue Frage zu beantworten ist, zeigt besonders die offenbar falsche Beantwortung nach den ständig oder nichtständig tätigen Familienangehörigen und den ähnlich aufgeteilten fremden Arbeitskräften in Teil C der damaligen Land- und Forstwirtschaftskarte.

Es ist bekannt, daß die weiblichen Erwerbstätigen durch diese Fragestellung in 1907 sich gegenüber 1895 um fast 2 Millionen Köpfe vermehrt hatten, während doch die Landwirtschaft selbst offenbar einen personalen Rückgang durchgemacht hatte, der in dem Rückgang1) der männlichen Erwerbstätigen von 5,31 Millionen auf 5,02 Millionen deutlich zum Ausdruck kam.

Außer solchen Erhebungsfragen sind aber auch die Bearbeitungsgrundsätze und die Darstellungsschemata der landwirtschaftlichen Betriebsstatistik kritisch zu behandeln. Über die Bearbeitungsgrundsätze, die besonders das Verfahren der Aufbereitung betreffen, ist wegen ihrer Internität kaum etwas genaues zu erfahren. Nur soweit die Ablieferungs- und Nachprüfungstermine- und fragen auch die Befragten und die dezentralisierten Zählbehörden an

1) Berechnet nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich von 1919, S. 10 u. II.

gehen, ist eine Beurteilung möglich, und wir stellen gern fest, daß an ihnen keine berechtigte Kritik zu üben ist. Der äußere Vorgang der Zählblatteinsammlung, Nachprüfung und Kontrollistenausfüllung hat sich reibungslos abgespielt.

Wohl aber sind zahlreiche Wünsche in bezug auf die tabellarische Darstellung1) der Betriebsstatistik laut geworden, die ich, soweit sie mir wichtig erscheinen, im folgenden wiedergeben möchte.

Besonders empfindlich störte an dem Tabellenwerk der landwirtschaftlichen Betriebszählung von 1907, daß die doch wahrscheinlichen Unterschiede in der Bodennutzung zwischen Pacht- und Eigenbetrieb nicht dargestellt waren. Auch der Begleittext behandelt diese Frage nicht, wohl aus der richtigen Erwägung heraus, daß die Bodenbenutzungsangaben der Betriebszählung noch nicht einmal symptomatischen Wert besitzen. Da immerhin II-12% der landwirtschaftlich benutzten Fläche Pachtland sind, und in einzelnen Landesteilen dieser Anteil auf über 40% steigt, so ist aber, wenn schon die Frage gestellt worden ist, eine tabellarische Darstellung der Bodennutzung für Eigen- und für Pachtland für zahlreiche agrarpolitische Fragen von erheblicher Bedeutung, wie sich z. B. gelegentlich der Gesetze betreffend den Pachtschutz, besonders den Kleinpächterschutz, in den Jahren 1921-1923, deutlich zeigte 2).

In der Tat gewährte die Betriebszählung von 1907 die Möglichkeit, Beziehungen zwischen Betriebsgröße und Bodenbenutzung aufzudecken, indem auch dort schon nach der letzteren gefragt worden ist, aber der Bearbeiter derselben stellt selbst fest1):,,Es kann sich jedoch nicht darum handeln, ein vollständiges Bild der Verwertung des Ackerlandes zu geben, wie es in der Anbaustatistik . . des Deutschen Reiches geschieht". Ja, die Bearbeitung beschränkt sich sogar und mit Recht nur auf die Anbauarten,,,welche infolge ihrer Ausdehnung

1) Die Darstellungsschemata, d. h. die Tabellenköpfe und Vorspalten, werden erfreulich frühzeitig allen sachlichstatistisch Interessierten zur Verfügung gestellt. 2) Professor Max Sering hat damals eine wichtige Rundfrage im Auftrage des Reichsarbeitsministeriums bearbeiten lassen, die nur infolge der genannten Tabellenlücke der landwirtschaftlichen Betriebszählung von 1907 notwendig wurde. Vgl. auch Berichte über Landwirtschaft, herausgegeben vom Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Neue Folge, Bd. I, Heft 3 u. 4. Mit Beiträgen von Sering, Seiff und C. von Dietze. Berlin 1924. Weiter ist aber auch keine Kombination zwischen Betriebsfläche und Personenzahl, Kulturart und Personenzahl, Betriebsgröße und Viehhaltung, Kulturart und Viehhaltung aufgezeigt worden, u. m. a.

3) Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 212, 2, S. 34.

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