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Von der Ausgabe kamen 1886,87 auf Polizeikosten 347 101 Yen, auf die sanitäre Kontrolle 167 885 Yen, der Rest auf Spitäler und anderes.

Die Bewegung der Einnahmen spiegelt in auffallender Weise den Wechsel der guten und schlechten Jahre wieder. Die Steuer liefert die gröfsten Summen naturgemäis in den Bezirken mit grofsen Städten. Sie brachte in

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Im Verhältnis zur Bevölkerung ist der Ertrag sehr hoch im Hokkaido mit 20 639 Yen (1882 83: 14702 Yen).

Die Überweisung der Festsetzung dieser Steuer an die Bezirkstage hat zu vielen Diskussionen Anlafs gegeben. Mehrfach ist völlige Abschaffung vorgeschlagen. In Tokyo wurde für die Bordelle die oben beschriebene Form der Gewerbesteuer eingeführt und die Steuer für die Einheit auf den fünffachen Satz der Restaurants festgesetzt. Die Steuer auf die Prostituierten selbst wurde als unwürdig abgeschafft. Die Steuer wurde dadurch auf beinahe ein Drittel herabgesetzt. Ein sonderbares Licht fiel auf die Würde" dieser Beschlüsse, als nachträglich bekannt wurde, dafs die Bordellwirte einige Bezirkstagsmitglieder durch Aufwendung erheblicher Summen für die Steuer, reform" interessiert

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1 188283 hatten mehr als 25000 Yen Einnahme noch: Hyogo, Nagasaki, Gumma, Tochigi, Fukushima und Yamagata.

2 Von 77 586 Yen im Etat für 1888 89 auf 28 046 Yen im Etat für 1-89 90.

Forschungen (45) X 4.

Rathgen.

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hatten. Dass der Dirigent der Sittenabteilung der Polizeipräfektur das Diner, auf welchem die saubere Abrede getroffen wurde, mit seiner Gegenwart beehrt hatte, ist ein kleiner Charakterzug, welcher der Erwähnung wert ist.

II. Die Ortsgemeinden.

Ein feste Trennung der Bezirks- und Gemeindefinanzen erfolgte erst durch das Gesetz 19 vom 22. Juli 1879 über die Ausgaben der Bezirke, welches in der Anmerkung zu Art. 3 sagte: „Die Ausgaben für Ku, Cho, Son (Stadtkreise, Städte, Dörfer) werden durch deren Einwohner festgestellt und sind nicht aus den Bezirkssteuern zu bestreiten."

Die Ausgaben der Ortsgemeinden haben sich nach der allgemeinen Statistik bis 1882 83 rasch vermehrt, um dann wieder ebenso rasch zu sinken. Sie werden für Altjapan angegeben auf:

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Eine Zusammenstellung der Ausgabeposten für die gleichen Jahre, wie oben für die Bezirksausgaben, ergiebt folgendes Bild.

Ausgaben der Gemeinden Altjapans

nach den Abrechnungen für 1880 81, 1882/83, 1884 85, 1886 87.

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Die Einnahmen der Gemeinden bestehen

1. aus Grundsteuerzuschlägen, für welche seit dem Finanzjahr 1886/87 ein Maximum von einem Siebentel der Staatssteuer besteht.

2. Daneben findet sich häufig eine eigene Gemeindegrundsteuer, die sogenannte Flächensteuer (Tambetsuwari), eine Auflage einfach nach der Gröfse des Grundbesitzes.

3. Haushaltungs- und Häusersteuer (Kobetsuwari und Kaokuwari). Teils sind das Zuschläge zu den Bezirkssteuern. Zum Teil sind es aber auch eigenartige Steuern der Gemeinden. Hierher gehören auch die gelegentlich vorkommenden Kopfsteuern.

4. Gewerbesteuerzuschläge zur Steuer der Bezirke. 5. Endlich bestanden und bestehen noch manche eigenartige Steuern der Gemeinden, welche unter obige Steuern nicht gehören. Ihre Bedeutung nimmt aber mehr und mehr ab. Über die Entwickelung dieser Steuern geben die amtlichen Tabellen folgende Zahlen:

(Siehe Tabelle S. 660.)

Bei den vorstehenden Zahlen ist nicht aufser acht zu lassen, dafs sie die volle Belastung der Einwohner nicht darstellen. Von der Wegebaulast wird ein erheblicher Teil in natura getragen, d. h. in der Art, dafs die männlichen erwachsenen Gemeindemitglieder Wegearbeit leisten.

Was die einzelnen Steuern betrifft, so standen bisher die Grundsteuerzuschläge im Vordergrund, auf welche mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen kam. Durch die Beschränkung auf höchstens ein Siebentel sind sie aber 1886 87 in die zweite Linie gekommen mit 42 Prozent vom Steuerertrage. Dagegen sind die Haushaltungs- und ähnlichen Steuern nicht nur verhältnismässig, sondern auch absolut gewachsen. Sie brachten 1882/83 erst 31, 1886/87 dagegen 51 Prozent des Steueraufkommens. Namentlich in einigen nördlichen und nordwestlichen Bezirken sind diese Steuern sehr entwickelt, so in Miyagi, Fukushima, Yamagata, Ishikawa u. s. w.

Die Grundsteuerzuschläge der Gemeinden müssen vielerwärts ganz bedeutend gewesen sein, wenn man die Verminderung der Einnahme daraus in manchen Bezirken betrachtet. In ganz Altjapan kam 1886/87 nur etwas mehr als die Hälfte des Betrages von 1882/83 auf. In manchen Bezirken aber war der Rückgang viel bedeutender, so in

Niigata von rund 620 000 auf 182 000 Yen

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12 574 803 14 470 174 16 411 181 17 405 432 17 241 806 15 359 271 12 942 325 11 669 487 10 921 786 158 915 578 030 704 674 1 280 422 2071 520 1 388 414

13 564 471 16 129 898 17 752 838 18 994 389 18 254 316 16 743 864 14 381 662 14 319 037 13 014 874

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In manchen Bezirken (Chiba, Aomori, Tottori, Shimane, Kochi) war dagegen die Änderung im Vergleich mit 1882/83 sehr gering, in einigen Bezirken des Südens haben sogar die Zuschläge sich noch vermehrt, so in Tokushima, Saga, Kumamoto, Miyazaki und Kagoshima.

Mit den Grundsteuerzuschlägen hat auch die Flächensteuer stark abgenommen. Im Jahre 1886/87 kam sie in Miyagi, Akita und Kochi gar nicht mehr vor (1887/88 auch in Nagasaki und Nara). Nennenswerte Summen brachte sie nur mehr in Tottori (43 406 Yen), Niigata (33117 Yen), Aichi (29309 Yen), in Tokushima und Wakayama. In Osaka, wo sie früher am bedeutendsten entwickelt war (1884 85 173215 Yen), ist sie bis 1886/87 (einschl. Nara) auf 7243 Yen gesunken.

Auch die sonstigen eigenartigen Gemeindesteuern haben sich mehr und mehr vermindert. Für das Jahr 1886 87 werden in 22 Bezirken (von 44) gar keine Einnahmen aus solchen Steuern angegeben. Nur in Oita finden wir eine gröfsere Summe (26 446 Yen), während z. B. 1882 83 für Hyogo 239386 Yen, für Okayama 153 145 Yen angegeben sind. Nach Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnungen werden sich voraussichtlich diese Steuern wieder vermehren. In Tokyo wird seit dem 1. Januar 1889 für die Zwecke der Stadtverbesserung eine städtische Verbrauchssteuer auf Sake erhoben von 50 Sen per Koku 1.

In der Stadt Osaka sind 1890 eine Reihe von besonderen Gemeindeabgaben eingeführt, und Ähnliches wird noch mehr sich verbreiten. Interessant ist, dafs mehrere der genannten Abgaben nur Neubelebung früher bestandener Steuern sind (Sake in Tokyo, Verkaufssteuer in Osaka).

Zuschläge zur Gewerbesteuer haben erst in den letzten Jahren einige Bedeutung erhalten, eine Bewegung, die sich voraussichtlich noch weiter fortsetzen wird (Stadt Tokyo). 1886 87 wurden solche Zuschläge in allen Bezirken erhoben. Einige Bedeutung hatten sie aber nur in den Bezirken Osaka (42287 Yen), Miyagi (40698 Yen), Nagasaki (35 450 Yen), Ibaraki, Kyoto, Aomori und Hiroshima, während sie 1882 83 noch in keinem Bezirke 20000 Yen brachten.

Nutzbringendes Eigentum der Gemeinden giebt es meines Wissens nur wenig. Allgemeine Angaben darüber sind mir aber

1 Gesetz, betr. Stadtausbau. Art. III (vom 16. August 1888). Zur Durchführung erging eine Kaiserl. Verordnung vom 19. Dezember 1888. 21 Prozent vom Reingewinn von Banken,

2 Prozent Zuschlag zur Staatssteuer der Börsen,

1/60 des Preises vom Verkauf von Grundbesitz und Gebäuden
5 Promille Zuschlag zum Fukin.

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