| Franz von Liszt - 1902 - 442 páginas
...der Ueberschuss, nach Abzug der Unterhaltskosten , ihnen bei der Freilassung ausbezahlt werden. Art. 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhält zu sorgen. Falls nicht besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien getroffen werden,... | |
| Franz von Liszt - 1906 - 508 páginas
...der Ueberschuss, nach Abzug der Unterhaltskosten, ihnen bei der Freilassung ausbezahlt werden. Art. 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. Falls nicht besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien getroffen werden, sind die Kriegsgefangenen... | |
| Christian Meurer - 1907 - 712 páginas
...Überschuss, nach Abzug der Unterhallskosten, ihnen bei der Freilassung ausbezahlt werden. Artikel 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. Falls nicht besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien getroffen werden, sind die Kriegsgefangenen... | |
| Austro-Hungarian Monarchy. K.u.K. Kriegsministerium. Marinesektion - 1913 - 122 páginas
...festgestellt. Abzug der Unterhaltskosten ihnen bei der Freilassung ausbezahlt werden. Art. 7. 157. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermanglung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen... | |
| Karl Strupp - 1914 - 304 páginas
...Lage, zu allererst dazu verwendet werden soll, die entstandenen Unterhaltungskosten zu decken. Artikel 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen... | |
| 1915 - 278 páginas
...ausgeführt, so werden die Bedingungen im Einverständnisse mit der Militärbehörde festgestellt. 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen... | |
| Elsa Brändström - 1922 - 156 páginas
...Sicherheitsmaßregel und nur während der Dauer der diese Maßregel notwendig machenden Umstände. Artikel 7. Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen... | |
| Dirk Diehm - 2007 - 116 páginas
...Überschuss nach Abzug der Unterhaltungskosten ihnen bei der Freilassung ausgezahlt werden. Artikel 7 Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen... | |
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