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für die Bezirke Tokyo und Chiba eine zusammenhängende Übersicht zu geben auf Grund der Budgets für 1888/89. Wiederholung einiger oben erörterter Punkte liefs sich dabei nicht vermeiden.

Bis 1889 wurde in den Bezirken unabhängig von den sonstigen Bezirksfinanzen und ohne Mitwirkung der Bezirkstage eine eigenartige Steuer erhoben und daraus gewisse Ausgaben unabhängig bestritten. Es war das sogenannte Fukin, „aufgelegtes Geld", eine Besteuerung der Prostitution. Der Ertrag wurde für Geheimpolizei, Sittenkontrolle, Syphilisspitäler und ähnliche Zwecke verwendet.

Steuern der Art waren schon im alten Regime üblich. Aufser einigen allgemeinen Anordnungen ist auch in der Neuzeit die Regelung im einzelnen den Bezirkshauptleuten überlassen, welche auch über die Verwendung der Einnahmen verfügten. Die veröffentlichten amtlichen Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben aus dem Fukin werden vielfach für ungenau erklärt, ob mit Recht, kann ich nicht beurteilen. Wie schon erwähnt, ist durch Kabinettsverordnung 12 vom 7. August 1888 dieser ganze Gegenstand der allgemeinen Bezirksfinanzverwaltung überwiesen. Die Steuern sind den Verschiedenen Steuern angeschlossen.

Kein Fukin wurde erhoben in Gifu, Wakayama, Kagoshima (seit 1883) und Okinawa. Es bestand regelmälsig aus zwei Auflagen, einer monatlichen Steuer auf Bordelle (in Tokyo 1888 monatlich 3 Yen) und einer monatlichen Abgabe jeder eingetragenen Prostituierten (in Tokyo 1888 in vier Klassen 3 Yen bis 50 Sen). Gewerbsmälsige Unzucht nicht eingetragener Frauenzimmer ist verboten 2.

Die Einnahmen und Ausgaben aus dem Fukin, welche bis 1883 ziemlich erhebliche Fonds in den Händen der Bezirkshauptleute liefsen, die dann in den folgenden Jahren aufgebraucht sind, haben sich von 1879 an folgendermaßsen entwickelt :

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1 Zuerst meines Wissens durch Verordnung 127 des Finanzministeriums vom 9. September 1872.

2 Vgl. Rudorff, Rechtspflege in Japan, in Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft etc. Ostasiens, IV 428. Bestrafung erfolgt durch die Polizei. Zahl der sittenpolizeilichen Bestrafungen 1885 13514,

1887 9740.

3 Dazu Überschufs aus Vorjahren 276 487 Yen.

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Von der Ausgabe kamen 1886,87 auf Polizeikosten 347 101 Yen, auf die sanitäre Kontrolle 167 885 Yen, der Rest auf Spitäler und anderes.

Die Bewegung der Einnahmen spiegelt in auffallender Weise den Wechsel der guten und schlechten Jahre wieder. Die Steuer liefert die gröfsten Summen naturgemäss in den Bezirken mit grofsen Städten. Sie brachte in

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Im Verhältnis zur Bevölkerung ist der Ertrag sehr hoch im Hokkaido mit 20 639 Yen (1882/83: 14702 Yen).

Die Überweisung der Festsetzung dieser Steuer an die Bezirkstage hat zu vielen Diskussionen Anlafs gegeben. Mehrfach ist völlige Abschaffung vorgeschlagen. In Tokyo wurde für die Bordelle die oben beschriebene Form der Gewerbesteuer eingeführt und die Steuer für die Einheit auf den fünffachen Satz der Restaurants festgesetzt. Die Steuer auf die Prostituierten selbst wurde. als unwürdig abgeschafft. Die Steuer wurde dadurch auf beinahe ein Drittel herabgesetzt. Ein sonderbares Licht fiel auf die Würde" dieser Beschlüsse, als nachträglich bekannt wurde, dafs die Bordellwirte einige Bezirkstagsmitglieder durch Aufwendung erheblicher Summen für die Steuer,, reform" interessiert

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1 1882/83 hatten mehr als 25 000 Yen Einnahme noch: Hyogo, Nagasaki, Gumma, Tochigi, Fukushima und Yamagata.

2 Von 77 586 Yen im Etat für 1888/89 auf 28 046 Yen im Etat für 1889/90.

Forschungen (45) X 4. Rathgen.

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hatten. Dafs der Dirigent der Sittenabteilung der Polizeipräfektur das Diner, auf welchem die saubere Abrede getroffen wurde, mit seiner Gegenwart beehrt hatte, ist ein kleiner Charakterzug, welcher der Erwähnung wert ist.

II. Die Ortsgemeinden.

Ein feste Trennung der Bezirks- und Gemeindefinanzen erfolgte erst durch das Gesetz 19 vom 22. Juli 1879 über die Ausgaben der Bezirke, welches in der Anmerkung zu Art. 3 sagte: „Die Ausgaben für Ku, Cho, Son (Stadtkreise, Städte, Dörfer) werden durch deren Einwohner festgestellt und sind nicht aus den Bezirkssteuern zu bestreiten."

Die Ausgaben der Ortsgemeinden haben sich nach der allgemeinen Statistik bis 1882 83 rasch vermehrt, um dann wieder ebenso rasch zu sinken. Sie werden für Altjapan angegeben auf:

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Eine Zusammenstellung der Ausgabeposten für die gleichen Jahre, wie oben für die Bezirksausgaben, ergiebt folgendes Bild.

Ausgaben der Gemeinden Altjapans

nach den Abrechnungen für 1880 81, 1882/83, 1884 85, 1886 87.

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Die Einnahmen der Gemeinden bestehen

1. aus Grundsteuerzuschlägen, für welche seit dem Finanzjahr 1886/87 ein Maximum von einem Siebentel der Staatssteuer besteht.

2. Daneben findet sich häufig eine eigene Gemeindegrundsteuer, die sogenannte Flächensteuer (Tambetsuwari), eine Auflage einfach nach der Gröise des Grundbesitzes.

3. Haushaltungs- und Häusersteuer (Kobetsuwari und Kaokuwari). Teils sind das Zuschläge zu den Bezirkssteuern. Zum Teil sind es aber auch eigenartige Steuern der Gemeinden. Hierher gehören auch die gelegentlich vorkommenden Kopfsteuern.

4. Gewerbesteuerzuschläge zur Steuer der Bezirke. 5. Endlich bestanden und bestehen noch manche eigenartige Steuern der Gemeinden, welche unter obige Steuern nicht gehören. Ihre Bedeutung nimmt aber mehr und mehr ab. Über die Entwickelung dieser Steuern geben die amtlichen Tabellen folgende Zahlen:

(Siehe Tabelle S. 660.)

Bei den vorstehenden Zahlen ist nicht aufser acht zu lassen, dafs sie die volle Belastung der Einwohner nicht darstellen. Von der Wegebaulast wird ein erheblicher Teil in natura getragen, d. h. in der Art, dafs die männlichen erwachsenen Gemeindemitglieder Wegearbeit leisten.

Was die einzelnen Steuern betrifft, so standen bisher die Grundsteuerzuschläge im Vordergrund, auf welche mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen kam. Durch die Beschränkung auf höchstens ein Siebentel sind sie aber 1886/87 in die zweite Linie gekommen mit 42 Prozent vom Steuerertrage. Dagegen sind die Haushaltungs- und ähnlichen Steuern nicht nur verhältnismälsig, sondern auch absolut gewachsen. Sie brachten 1882 83 erst 31, 1886/87 dagegen 51 Prozent des Steueraufkommens. Namentlich in einigen nördlichen und nordwestlichen Bezirken sind diese Steuern sehr entwickelt, so in Miyagi, Fukushima, Yamagata, Ishikawa u. s. w.

Die Grundsteuerzuschläge der Gemeinden müssen vielerwärts ganz bedeutend gewesen sein, wenn man die Verminderung der Einnahme daraus in manchen Bezirken betrachtet. In ganz Altjapan kam 1886/87 nur etwas mehr als die Hälfte des Betrages von 1882/83 auf. In manchen Bezirken aber war der Rückgang viel bedeutender, so in

Niigata von rund 620 000 auf 182000 Yen

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