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schreibt doch gerade 80 Jahre später Wagner 1), der erfahrene Theoretiker des Geldwesens; „Ein Weltgeld setzt einen Weltstaat oder doch mindestens einen staatenbundartigen, wenn nicht bundesstaatlichen Zusammenhang unter den civilisirten Völkern voraus."

Wenn nach meinen bisherigen Ausführungen mir ein völlig gleichförmiges internationales Münzsystem im Wege eines internationalen Vertrags herbeigeführt ein sehr schwieriges, wenn nicht zur Zeit ganz unlösbares Problem zu sein däucht, so beeile ich mich, nun zum Schluss anzuführen, dass ich eine thatsächliche Identität einzelner grösserer Münzen verschiedener Staaten bei Verschiedenheit ihres Münzfusses und ihrer Rechnungsweise für unbedenklich, ja in einzelnen der bemerkten Punkte für vortheilhaft ansehe. In dieser sehr beschränkten Weise liesse sich vielleicht ein Theil einer internationalen Münz - Einigung ohne för ml. Vertrag jetzt schon realisiren.

Unser deutsches Münzwesen ist, wie gegenwärtig immer mehr allgemeine Ueberzeugung wird, der Reform sehr bedürftig. So manches der Wiener Münz-Vertrag vom 24. Januar 1857 verbessert hat, so hat er doch mit der Schaffung einer gemeinsamen deutschen Goldmünze

in der Goldkrone - keinen Erfolg gehabt. Wir entbehren in Deutschland der eigenen Gold-Cirkulation. Während in den grösseren handeltreibenden Staaten das Gold das vorwiegende Zahlmittel geworden ist, wurden wir mit unserer reinen Silber-Währung" mehr und mehr isolirt. Daher die übermässige Cirkulation fremder GoldMünzen, daher das Uebermass papierner Umlaufsmittel namentlich für den kleineren Verkehr.

Der Vertrag von 1857, der bis 1878 dauern soll, umfasst nicht die beiden Mecklenburg und die freien Städte: Bremen, Hamburg und Lübeck. Wir haben in Deutsch

1) Russ. Papier-Währung 1867. S. 48.

land noch 7, bezw. 8 verschiedene Münz- und Rechnungssysteme; das Dezimalsystem, das für die Summirung des grossen Verkehrs entschiedene Vorzüge hat, wenn auch für die The ilung im kleineren Verkehr das Duodezimalsystem angemessen sein mag, fehlt uns.

In dem Uebergang Deutschlands zur Goldwährung, in der Annahme einer deutschen Rechnungs-Einheit, die mit dem franz. Frankensystem nicht identisch wäre, sondern nur etwa in einem einfachen Verhältniss zum goldenen Fünffrankenstück stände, könnte ich mit manchen Fachgenossen die Grundlagen finden, die uns den Uebergang aus dem jetzigen Zustand in neue Verhältnisse erleichtern, ein solides einheitliches deutsches Münzwesen verschaffen könnten und sich berechtigten, dem nationalen Interesse nicht zuwiderlaufenden internationalen Anforderungen nicht verschliessen würden.

Colbert,

vornehmlich in staatswirthschaftlicher Hinsicht.

Nach den neuerdings veröffentlichten Quellen.

Von Dr. Gust. Cohn, Prof. in Riga.

Zweiter Abschnitt.

A. Die Finanzen.

I.

Colbert hat eine Denkschrift verfasst, welche man in's Jahr 1663 setzt, über die französischen Finanzangelegenheiten, als Beitrag zur Geschichte" 1). Es ist das umfangreichste und bedeutendste Schriftstück, welches wir von ihm besitzen. Der Gegenstand desselben ist die Untersuchung der Gründe, welche den französischen Staat während der letzten Menschenalter in beständiger Finanznoth erhalten haben. Die Finanzen sind ihm, nach allgemein anerkanntem Grundsatz, der wichtigste und wesentlichste Theil des Staates 2). Was hat sie in Frankreich so verkümmern lassen, dass niemals ein Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben erreicht worden? Die Ursache liegt in den Maximen der bisherigen Finanzverwaltung. Diese Maximen waren: Steuern zahlen zu lassen

1) Mémoires sur les affaires de finances de France pour servir à l'histoire. Lettres etc. t. II. p. 17-68.

2) c'est une maxime constante et reconnue généralement dans tous les Etats du monde que les finances en sont la plus importante et la plus essentielle partie. Mémoires p. 17.

die bestehenden directen

unter allen Arten von Vorwänden; und indirecten Steuern zu erhöhen, sie zu veräussern, die Veräusserungen zurückzuziehen und sie dann auf's neue zu veräussern; - für die Ausgaben des Jahres die ordentlichen und ausserordentlichen Einnahmen der beiden folgenden Jahre zu verbrauchen; den Steuerpächtern enorme Nachlässe von den Steuerbeträgen zu gewähren, derart dass diese neben den Zinsen der Vorschüsse immer mehr als die Hälfte des Ganzen aufzehrten; die ordentlichen Einkünfte zu vernachlässigen und dagegen allen Eifer auf die ausserordentlichen zu verwenden 1). Dieser Zustand der Unordnung und Verwirrung gab den Oberintendanten der Finanzen gute Gelegenheit, einmal sich zu bereichern und ihren Verwandten, Freunden und Gönnern Vortheile zuzuwenden, dann sich selber unentbehrlich zu machen 2).

Den höchsten Grad hatten jene Missbräuche unter dem Oberintendanten Fouquet erreicht. Er selber war zugleich Chef des Finanzwesens und das Haupt der Steuerpächter und Staatsgläubiger in einer Person. Er gewährte der Habgier derselben die vollste Befriedigung, weil er mit ihnen unter

1) Ces maximes ont été que ce royaume ne pouvait subsister que dans la confusion et le désordre;

en

que le secret des finances consistoit seulement à faire et défaire, donner des gages et des honneurs nouveaux aux anciens officiers, créer de nouveaux de toutes sortes et de toutes qualités, aliéner des droits, des gages, des rentes, les retrancher et les restablir;

faire payer des taxes sur toutes sortes de prétextes;

augmenter les droits des fermes et les tailles, les aliéner, retrancher, retirer et aliéner de nouveau;

consommer pour les dépenses de l'année les recettes ordinaires et extraordinaires des deux suivantes;

donner de prodigieuses remises, non seulement pour les affaires extraordinai es, mais mesme pour le recouvrement des revenus ordinaires dont les remises et les intérests des avances consommoient toujours plus de moitié;

négliger les fermes et recettes générales, en quoy consistent les revenus ordinaires, pour s'appliquer activement aux affaires extraordinaires. Mém. p. 20.

2) a. a, O. p. 20.

einer Decke steckte, und zwar in so skandalöser Weise, dass zur Schande der ganzen Nation diese Leute sich öffentlich rühmen durften, zwei-, drei-, vier-, fünfhunderttausend Livres Renten, andre zehn-, zwölf-, vierzehn Millionen Livres Vermögen zu besitzen, in einem Augenblick wo die Armeen des Königs keinen Sold erhalten konnten: ja ein hoher Finanzbeamter sogar prahlte damit, dass er in einem einzigen Jahre fünfmalhunderttausend Ecus (ein und eine halbe Million Livres) verdient habe 1).

Die neue Ordnung, welche Ludwig der Vierzehnte mit Hülfe Colbert's einführte, setzte an die Stelle der Allmacht des Einen Oberintendanten das Finanzconseil unter dem Präsidium des Königs selber 2).

Der oberste Grundsatz dieser umgestalteten Finanzverwaltung war, mit dem System der Veräusserungen der Staatseinkünfte (aliénations) für die Zukunft zu brechen und dahin zu wirken, dass die bisherigen Veräusserungen rückgängig gemacht würden 3): die Einnahmen jedes Jahres sollten künftig unverkürzt dem Staate zufliessen.

Im Beginne des Jahres 1662 ergab der Ausgabeetat eine Summe zon 35 Millionen Livres 4); dazu aber kam eine An

1) Mém. p. 27. 28.

2) a. a. O. p. 40..

3) Sa Majesté establit pour maxime certaine de son administration de ne faire jamais d'aliénations et mesme de travailler incessamment à retirer celles qui estoient faites, ibid.

4) Dieser Etat enthielt die folgenden Posten:
Pour les dépenses des maisons royales

Pour l'entretènement des troupes

«

Pour le régiment des gardes françoises

7,000,000 L. 8,000,000 1,000,000

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Pour les appointemens et pensions des officiers
de la couronne et grands officiers de la
maison du Roy

Pour les appointemens des officiers du Conseil

400,000 1,200,000 »

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