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Trägheit und zum Stillstand, es ist folglich im Ganzen förderlich, wenn es an Reizmitteln, die zu verdoppeltem Kraftaufwand spornen, nicht fehlt, wohin theils die Gefahr, den Absatz zu verlieren, theils die Hoffnung grösserer Gewinnste gehört. Diess führt zur Freigebung der Gewerbsthätigkeit. Indess ist man in unseren Tagen in der Ungunst gegen die staatliche Volkswirthschaftspflege zu weit gegangen.

In die Maassregeln dieser Staatsfürsorge greifen bei manchen Gegenständen auch sittliche Rücksichten ein, die wenigstens das, was aus volkswirthschaftlichen Gründen rathsam ist, zugleich von jener Seite empfehlen, z. B. das Verbot der Glücksspiele, die Beförderung der Spar- und Hülfskassen. Die Armenpflege umfasst zugleich Anstalten wirthschaftlicher und sittlicher Art.

VI. Man hat in den letzten Jahrzehnten fast aufgehört, das ganze Gebiet der Wirthschaftslehre zu überblicken und die Privat- und in derselben die bürgerliche oder die öffentliche Wirthschaftslehre (politische Oekonomie) als Haupttheile anzuerkennen. Jene ist freilich schon für sich von einem so grossen Umfang, dass ihre zahlreichen Theile abgesondert bearbeitet werden - Hauswirthschafts-, Bergbau-, Land- und Forstwirthschaftslehre, Technologie mit Baukunde, Handelslehre. Das längste Leben eines Menschen reicht nicht mehr hin, zugleich in allen diesen Wissenschaften mit ihren Grundund Hülfslehren gründlich bewandert zu werden. Die Theilung der wissenschaftlichen Arbeit hat die Folge gehabt, dass die aus der ehemaligen Kameralwissenschaft hervorgegangene gesammte Wirthschaftslehre unserem Zeitalter fremd geworden ist. Bei einer Eintheilung der Wissenschaften in grosse Gruppen wird man jedoch nicht umhin können, dem wirthschaftlichen Gebiete eine eigene Stelle einzuräumen, und wenn dasselbe im Begriff zusammengefasst wird, so muss man sogleich annehmen, dass es allgemeine Begriffe und Grundsätze gebe, die an die Spitze des wirthschaftlichen Lehrgebäudes zu setzen sind und gleichmässig für alle Theile desselben gelten. Diese Sätze werden h. z. T. der Volkswirthschaftslehre einverleibt. Es wäre aber angemessener, sie dieser als den

allgemeinen Theil der Wirthschaftslehre vorauszuschicken, weil auch die bürgerliche Wirthschaftslehre auf sie gestützt wird. Die Begriffe Sachgut, Vermögen, Wirthschaft, Werth, Kosten, Preis, Erzeugung und Erwerb von anderen Personen, Erwerb- und Genussmittel, jene wieder beweglich oder unbeweglich, Verzehrung, Einkommen, sind hieher zu rechnen, sowie die auf jede Wirthschaft anwendbaren praktischen Regeln für die auf die gute Versorgung mit Sachgütern gerichteten Handlungen. In diesen allgemeinen Theil werden alle Sätze aufzunehmen sein, die sich auf die Wirthschaftsthätigkeit überhaupt beziehen, ohne dass bei ihnen der Unterschied der bürgerlichen Einzelwirthschaft, der Volksund der Regierungswirthschaft in Betracht käme. Einige Neuere haben die Volkswirthschaftslehre als allgemeine Wirthschaftslehre bezeichnet. Nach den vorstehenden Erörterungen ist diess nur von dem kleineren Theil des Inhalts der ersteren richtig.

Ueber den Gebrauchswerth und die Wirthschaft nach den Begriffsbestimmungen Hermann's 1).

Von Prof. Dr. Schäffle in Wien.

Einleitung.

Mit ungewöhnlicher Spannung hat die für wirthschaftswissenschaftliche Fragen interessirte Welt dem Erscheinen der zweiten Auflage von Hermann's staatswirthschaftlichen Untersuchungen entgegengesehen. Ist doch der jüngst verstorbene Autor wir stehen es nicht an, diese Huldigung im Jubelheft dieser Zeitschrift auszusprechen - unbezweifelt der scharfsinnigste aller deutschen Oekonomisten, ihr erster mathematischer Denker.

Der Verfasser gegenwärtiger Abhandlung war auf andere wissenschaftliche Bestimmungen durch den genannten Altmeister der deutschen Nationalökonomik nicht so begierig, wie auf die Definitionen der Begriffe Wirthschaft und Werth selbst. Das inzwischen erschienene Buch hat diese unsere Neugierde in Beziehung auf den Benennungs-Grundbegriff unserer Wissenschaft jedenfalls insofern gerechtfertigt, als die einzige druckfertig von Hermann hinterlassene Abhandlung der zweiten Auflage der weltberühmten staatswirthschaftlichen Untersuchungen" den Begriff der Wirthschaft herrschend in den Vordergrund stellt, und sich mit demselben in so viel ausführlicherer Weise beschäftigt, als es die erste Ausgabe gethan hatte. Die neu eingeschalteten Abhandlungen sind eine weitere Durchführung der Erläuterung dieses Begriffes. Im Zu

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1) Diese Abhandlung erscheint im gegenwärtigen Jubelheft in Folge des Ausbleibens einiger zugesagt gewesenen Beiträge.

sammenhang mit dem lezteren hat auch der Begriff des Gebrauchswerthes eine etwas veränderte Bestimmung erfahren.

Wie ausserordentlich hoch wir nun auch die neue und viel tiefere Erörterung des Grundbegriffes der Wirthschaft in der zweiten Auflage schäzen, so wird doch ein Zweifel gestattet sein, ob die neue Behandlung eine durchaus erschöpfende, allseitig richtige und durchaus originelle ist. Uns wenigstens sind nach wiederholter Lecture erhebliche Zweifel an der Vollständigkeit und an der allseitigen Richtigkeit der von Hermann aufgestellten Begrenzungen und der auf seine Begriffsbestimmung gebauten Behauptungen übrig geblieben. Um diese Zweifel auszusprechen, ist die folgende Abhandlung geschrieben. Wir glauben durch sie keine Pietät zu verlezen; die Verehrung der wissenschaftlichen Meister ist nicht die des Autoritätsglaubens, sondern die der selbstständigen Prüfung. Wer wird läugnen, dass die neue Auflage viele wissenschaftliche Perlen darbiete?!

Hiebei möge dem Verfasser gestattet sein, vorauszuschicken, dass die abweichende Auffassung, welche im Nachfolgenden vertreten ist, von ihm bis in die einzelnen Gedanken hinein schon in der ersten Vorlesung über Nationalökonomie an der Wiener Universität (Winter 1868/69) vorgetragen worden ist, nachdem ihn seine Antrittsrede über die Begriffe „Gesellschaft, Staat und Volkswirthschaft" zu einer Vertiefung des Denkens über den Grundbegriff der Wirthschaftswissenschaft veranlasst hatte; die einzelnen Elemente der nachfolgenden Auffassung sind vom Verfasser schon in früheren öffentlichen Aeusserungen betont worden.

I.

Hermann's ältere Lehre.

Hermann hat in der ersten Auflage seiner staatswirthschaftlichen Untersuchungen, deren gewiss jeder Fachgenosse nur mit Dank sich erinnert, dem Grundbegriff der Wirthschaft verhältnissmässig wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Wir finden folgende Aeusserungen: „Nennt man nun die

Sorge für die Beischaffung und Verwendung der äusseren Güter zur Befriedigung von Bedürf nissen Wirthschaft, so lassen sich die äusseren Güter in freie und in wirthschaftliche scheiden. Wirthschaftliches Gut ist hienach, was nur gegen bestimmte Aufopferung durch Arbeit oder Vergeltung hergestellt oder von anderen erlangt werden kann. Was dagegen die Natur oder der Mensch ohne Entgelt oder Aufopferung darreichen, mag freies Gut heissen" (S. 3); er hat also in der allgemeinen Definition der Wirthschaft nur das für die Unterscheidung der ökonomischen und freien Güter wesentliche 1) Moment des Kostenopfers hervorgehoben, indem er hierin im Wesentlichen Say folgte, der den Unterschied der freien und der ökonomischen Güter vollständig aufgefasst hatte; das ist eine ganz andere Bestimmung, als wir sie nun abschliessend im neuen Abschnitt über Wirthschaft in der zweiten Auflage gegeben finden: „wir können daher im Allgemeinen sagen: Alle Einzelwirthschaft hat es mit der quantitativen Controle der Beschaffung und Verwendung, mit Zugang und Abgang von Gütern für gewisse Zwecke und mit der Abgleichung der verwendeten Gütermasse und dem Resultat ihrer Verwendung zu thun, mit Zugang, Abgang von Gütern, Werthbewahrung, Werthmehrung, Werthminderung, um Ziel und Zweck der Güterverwendung mit möglichst geringem Aufwand an Gütern zu erreichen." Zu bemerken sind sodann zur Bezeichnung der Auffassung des Werthbegriffes in der ersten Auflage die Aeusserungen über den Gegensaz der „technischen und der ökonomischen Production", der „technischen und der ökonomischen Consumtion." Es heisst S. 26: „Auf dem technischen Standpunkt producirt, wer überhaupt einen Gedanken in einiger Vollendung äusserlich darstellt..." S. 26: „Die Kunst kann die Darstellung eines Gedankens als ihr einziges Ziel vor Augen haben, unbekümmert um den Tauschwerth des Productes;

1) » Alles was Tauschwerth hat, ist Object der Wirthschaft«, so erläutert die Inhaltsübersicht der ersten Auflage den Text dieser ersten Definition von Wirthschaft.

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