Treaties and Other International Acts SeriesDepartment of State, 1946 |
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... werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist , in dem gemäss diesem Abkommen und seinen Anlagen vom Schuldner ein Regelungsvorschlag gemacht oder vom Gläubiger oder gegebenenfalls bei ...
... werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist , in dem gemäss diesem Abkommen und seinen Anlagen vom Schuldner ein Regelungsvorschlag gemacht oder vom Gläubiger oder gegebenenfalls bei ...
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... werden , die von den Regierungen der Französischen Republik , des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und ... werden gemäss den Bestimmungen behandelt , die in den einschlägigen Verträgen getroffen worden sind oder noch getroffen ...
... werden , die von den Regierungen der Französischen Republik , des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und ... werden gemäss den Bestimmungen behandelt , die in den einschlägigen Verträgen getroffen worden sind oder noch getroffen ...
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... werden dies von der Bundesrepublik Deutschland auch nicht verlangen . Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Schuldenarten als Folge der Regelung gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen gilt nicht als ...
... werden dies von der Bundesrepublik Deutschland auch nicht verlangen . Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Schuldenarten als Folge der Regelung gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen gilt nicht als ...
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... werden . ( 2 ) ( a ) Die Frage , ob auf Schulden mit Währungsoption auch in Zukunft Zahlungen in einer Währung gefordert werden können , die nicht die Währung des Staates ist , in dem die Anleihe aufgenommen oder von dem aus der Kredit ...
... werden . ( 2 ) ( a ) Die Frage , ob auf Schulden mit Währungsoption auch in Zukunft Zahlungen in einer Währung gefordert werden können , die nicht die Währung des Staates ist , in dem die Anleihe aufgenommen oder von dem aus der Kredit ...
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... werden . ARTIKEL 14 Bestimmungen über Schulden in deutscher Währung ( 1 ) Die Bundesrepublik Deutschland wird für alle Reichsmarkschulden , für die sie die Haftung übernommen hat oder noch übernehmen sollte und die nicht unter Ziffer 6 ...
... werden . ARTIKEL 14 Bestimmungen über Schulden in deutscher Währung ( 1 ) Die Bundesrepublik Deutschland wird für alle Reichsmarkschulden , für die sie die Haftung übernommen hat oder noch übernehmen sollte und die nicht unter Ziffer 6 ...
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Términos y frases comunes
Abkommens Absatz Administrations affranchis Aktiengesellschaft allemande Annex Arbitration Artículo ARTIKEL ausländischen autres Bank deutscher Bank deutscher Länder Bankgläubiger Bestimmungen blé Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland bureau Comité Commission compte conforme Conseil Consejo créances Créancier Bancaire Etranger d'origine d'une Débiteur Allemand délai dépêches destinataire dettes Deutsche Deutsche Mark deutschen dieses Abkommens dispositions doit droit envois été External Debts fait Federal Republic Foreign Bank Creditor frais garanties garantizadas gemäss German German Debtor German External Debts Gläubiger Government importador importing country intéressés Konversionskasse l'Accord l'Administration l'Annexe l'article l'Union la monnaie le bureau lettres ment monnaie montant Northern Ireland paiement país exportador Par avion paragraph parties payment pays importateur peut postale présent Accord present Agreement présent Article prévues provisions pursuant Regelung Regierung registrant règlement Reichsmark Republic of Germany République Fédérale d'Allemagne Schulden Schuldner Schuldverschreibungen sera seront settlement territoire titre tout Tribunal United United Kingdom Universal Postal Union validation Vereinigten Staaten vigueur Währung Zahlung