Treaties and Other International Acts SeriesDepartment of State, 1946 |
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... oder rechtskräftigen Beschluss eines Gerichts oder durch rechtskräftige Entscheidung einer Schiedsinstanz oder durch Rechtsvorschrift ; ( f ) " marktfähige Wertpapiere " : Aktien , Anteile , Schuldverschreibungen sowie Obligationen und ...
... oder rechtskräftigen Beschluss eines Gerichts oder durch rechtskräftige Entscheidung einer Schiedsinstanz oder durch Rechtsvorschrift ; ( f ) " marktfähige Wertpapiere " : Aktien , Anteile , Schuldverschreibungen sowie Obligationen und ...
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... oder ( b ) von einer Person als Hauptschuldner oder in anderer Weise , als ursprünglichem Schuldner oder als Rechtsnachfolger geschuldet werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist ...
... oder ( b ) von einer Person als Hauptschuldner oder in anderer Weise , als ursprünglichem Schuldner oder als Rechtsnachfolger geschuldet werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist ...
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... oder deutsche Staatsangehörige gerichteten Forderungen von Staaten , die vor dem 1. September 1939 in das Reich eingegliedert oder am oder nach dem 1. September 1939 mit dem Reich verbündet waren , und von Staatsangehörigen dieser ...
... oder deutsche Staatsangehörige gerichteten Forderungen von Staaten , die vor dem 1. September 1939 in das Reich eingegliedert oder am oder nach dem 1. September 1939 mit dem Reich verbündet waren , und von Staatsangehörigen dieser ...
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... oder auch sonst eine Schlechterstellung oder Bevorzugung weder mit Bezug auf die verschiedenen Schuldenarten noch auf die Währung , in denen die Schulden zu bezahlen sind , noch in anderer Beziehung zulassen ; die Gläubigerstaaten ...
... oder auch sonst eine Schlechterstellung oder Bevorzugung weder mit Bezug auf die verschiedenen Schuldenarten noch auf die Währung , in denen die Schulden zu bezahlen sind , noch in anderer Beziehung zulassen ; die Gläubigerstaaten ...
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... oder von dem aus der Kredit gewährt wurde , wird von der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und den Regierungen der Staaten , um deren Währungen es sich handelt , in einer zwischen ihnen zu vereinbarenden Weise entschieden ...
... oder von dem aus der Kredit gewährt wurde , wird von der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und den Regierungen der Staaten , um deren Währungen es sich handelt , in einer zwischen ihnen zu vereinbarenden Weise entschieden ...
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Abkommens Absatz Administrations affranchis Aktiengesellschaft allemande Annex Arbitration Artículo ARTIKEL ausländischen autres Bank deutscher Bank deutscher Länder Bankgläubiger Bestimmungen blé Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland bureau Comité Commission compte conforme Conseil Consejo créances Créancier Bancaire Etranger d'origine d'une Débiteur Allemand délai dépêches destinataire dettes Deutsche Deutsche Mark deutschen dieses Abkommens dispositions doit droit envois été External Debts fait Federal Republic Foreign Bank Creditor frais garanties garantizadas gemäss German German Debtor German External Debts Gläubiger Government importador importing country intéressés Konversionskasse l'Accord l'Administration l'Annexe l'article l'Union la monnaie le bureau lettres ment monnaie montant Northern Ireland paiement país exportador Par avion paragraph parties payment pays importateur peut postale présent Accord present Agreement présent Article prévues provisions pursuant Regelung Regierung registrant règlement Reichsmark Republic of Germany République Fédérale d'Allemagne Schulden Schuldner Schuldverschreibungen sera seront settlement territoire titre tout Tribunal United United Kingdom Universal Postal Union validation Vereinigten Staaten vigueur Währung Zahlung