Treaties and Other International Acts SeriesDepartment of State, 1946 |
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... Schuldner und der zuständigen Gläubigervertretung , durch rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftigen Beschluss ... Schuldner oder in einem Verfahren zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner durch rechtskräftiges Urteil oder ...
... Schuldner und der zuständigen Gläubigervertretung , durch rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftigen Beschluss ... Schuldner oder in einem Verfahren zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner durch rechtskräftiges Urteil oder ...
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... Schuldner oder als Rechtsnachfolger geschuldet werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist , in dem gemäss diesem Abkommen und seinen Anlagen vom Schuldner ein Regelungsvorschlag ...
... Schuldner oder als Rechtsnachfolger geschuldet werden , die im Währungsgebiet der Deutschen Mark ( West ) jeweils in dem Zeitpunkt ansässig ist , in dem gemäss diesem Abkommen und seinen Anlagen vom Schuldner ein Regelungsvorschlag ...
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... Schuldner über eine derartige Schuld muss auf US - Dollar oder Schweizer Franken lauten , ohne auf den Wert der Währung in Gold Bezug zu nehmen und ohne eine Goldklausel zu enthalten . ( b ) Bei einer Schuld , die nach den TIAS 2792 56.
... Schuldner über eine derartige Schuld muss auf US - Dollar oder Schweizer Franken lauten , ohne auf den Wert der Währung in Gold Bezug zu nehmen und ohne eine Goldklausel zu enthalten . ( b ) Bei einer Schuld , die nach den TIAS 2792 56.
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... Schuldner die Frist zu verlängern . ( 3 ) Bei Schulden , die nicht unter Absatz 2 ( a ) dieses Artikels fallen , wird , sofern nicht in einer Anlage zu diesem Abkommen eine bestimmte Form vorgesehen ist , das Einverständnis des ...
... Schuldner die Frist zu verlängern . ( 3 ) Bei Schulden , die nicht unter Absatz 2 ( a ) dieses Artikels fallen , wird , sofern nicht in einer Anlage zu diesem Abkommen eine bestimmte Form vorgesehen ist , das Einverständnis des ...
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... Schuldner seine nach diesem Abkommen und dessen Anlagen geregelte Schuld erfüllt , so ist er damit auch von allen Verbindlichkeiten aus dieser Schuld , wie sie vor der Regelung bestand , befreit , sofern diese Verbindlichkeiten nicht ...
... Schuldner seine nach diesem Abkommen und dessen Anlagen geregelte Schuld erfüllt , so ist er damit auch von allen Verbindlichkeiten aus dieser Schuld , wie sie vor der Regelung bestand , befreit , sofern diese Verbindlichkeiten nicht ...
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Abkommens Absatz Administrations affranchis Aktiengesellschaft allemande Annex Arbitration Artículo ARTIKEL ausländischen autres Bank deutscher Bank deutscher Länder Bankgläubiger Bestimmungen blé Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland bureau Comité Commission compte conforme Conseil Consejo créances Créancier Bancaire Etranger d'origine d'une Débiteur Allemand délai dépêches destinataire dettes Deutsche Deutsche Mark deutschen dieses Abkommens dispositions doit droit envois été External Debts fait Federal Republic Foreign Bank Creditor frais garanties garantizadas gemäss German German Debtor German External Debts Gläubiger Government importador importing country intéressés Konversionskasse l'Accord l'Administration l'Annexe l'article l'Union la monnaie le bureau lettres ment monnaie montant Northern Ireland paiement país exportador Par avion paragraph parties payment pays importateur peut postale présent Accord present Agreement présent Article prévues provisions pursuant Regelung Regierung registrant règlement Reichsmark Republic of Germany République Fédérale d'Allemagne Schulden Schuldner Schuldverschreibungen sera seront settlement territoire titre tout Tribunal United United Kingdom Universal Postal Union validation Vereinigten Staaten vigueur Währung Zahlung