Treaties and Other International Acts SeriesDepartment of State, 1946 |
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... Verrechnungskonten erworbenen Guthaben , wird zurückgestellt , bis die Regelung dieser Forderungen im Zusammenhang mit der Regelung der in Absatz 2 dieses Artikels bezeichneten Forderungen behandelt werden kann ( 53 TIAS 2792.
... Verrechnungskonten erworbenen Guthaben , wird zurückgestellt , bis die Regelung dieser Forderungen im Zusammenhang mit der Regelung der in Absatz 2 dieses Artikels bezeichneten Forderungen behandelt werden kann ( 53 TIAS 2792.
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Absatz 2 dieses Artikels bezeichneten Forderungen behandelt werden kann ( soweit nicht diese Forderungen auf der Grundlage von oder im Zusam- menhang mit Abkommen geregelt werden , die von den Regierungen der Französischen Republik ...
Absatz 2 dieses Artikels bezeichneten Forderungen behandelt werden kann ( soweit nicht diese Forderungen auf der Grundlage von oder im Zusam- menhang mit Abkommen geregelt werden , die von den Regierungen der Französischen Republik ...
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... Absatz 1 und 2 genügen , jedoch gegenüber einer anderen Regierung als der eines Gläubigerstaates oder gegenüber einer Person bestehen , die weder in einem Gläubigerstaat ansässig ist noch dessen Staatsangehörigkeit besitzt , und die in ...
... Absatz 1 und 2 genügen , jedoch gegenüber einer anderen Regierung als der eines Gläubigerstaates oder gegenüber einer Person bestehen , die weder in einem Gläubigerstaat ansässig ist noch dessen Staatsangehörigkeit besitzt , und die in ...
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... absatz ( a ) dieses Absatzes vorgesehenen Entscheidung in der Währung des Staates geleistet wurden , in dem die Anleihe aufgenommen oder von dem aus der Kredit gewährt wurde , werden von einer solchen Entscheidung nicht betroffen . ( 3 ) ...
... absatz ( a ) dieses Absatzes vorgesehenen Entscheidung in der Währung des Staates geleistet wurden , in dem die Anleihe aufgenommen oder von dem aus der Kredit gewährt wurde , werden von einer solchen Entscheidung nicht betroffen . ( 3 ) ...
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... Absatz 2 ( a ) dieses Artikels fallen , wird , sofern nicht in einer Anlage zu diesem Abkommen eine bestimmte Form vorgesehen ist , das Einverständnis des Gläubigers mit der Festsetzung von Zahlungs- und sonstigen Bedingungen im Sinne ...
... Absatz 2 ( a ) dieses Artikels fallen , wird , sofern nicht in einer Anlage zu diesem Abkommen eine bestimmte Form vorgesehen ist , das Einverständnis des Gläubigers mit der Festsetzung von Zahlungs- und sonstigen Bedingungen im Sinne ...
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Abkommens Absatz Administrations affranchis Aktiengesellschaft allemande Annex Arbitration Artículo ARTIKEL ausländischen autres Bank deutscher Bank deutscher Länder Bankgläubiger Bestimmungen blé Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland bureau Comité Commission compte conforme Conseil Consejo créances Créancier Bancaire Etranger d'origine d'une Débiteur Allemand délai dépêches destinataire dettes Deutsche Deutsche Mark deutschen dieses Abkommens dispositions doit droit envois été External Debts fait Federal Republic Foreign Bank Creditor frais garanties garantizadas gemäss German German Debtor German External Debts Gläubiger Government importador importing country intéressés Konversionskasse l'Accord l'Administration l'Annexe l'article l'Union la monnaie le bureau lettres ment monnaie montant Northern Ireland paiement país exportador Par avion paragraph parties payment pays importateur peut postale présent Accord present Agreement présent Article prévues provisions pursuant Regelung Regierung registrant règlement Reichsmark Republic of Germany République Fédérale d'Allemagne Schulden Schuldner Schuldverschreibungen sera seront settlement territoire titre tout Tribunal United United Kingdom Universal Postal Union validation Vereinigten Staaten vigueur Währung Zahlung